Eine kurze Einführung ins chinesische Visum
Ein Visum ist ein amtlich genehmigtes Dokument, das von autorisierten Stellen für die Regierung in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes an ausländische Staatsbürger ausgestellt wird, die sich für die Einreise, Ausreise oder Durchreise durch das Land bewerben.
Im Einklang mit dem internationalen Recht ist jeder souveräne Staat befugt, selbst zu entscheiden, ob er einem ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, seine Grenzen zu betreten oder zu verlassen, ein Visum auszustellen oder zu verweigern oder ein ausgestelltes Visum zu widerrufen zu seinen eigenen Gesetzen.
Basierend auf den chinesischen Gesetzen und Vorschriften können chinesische Konsulatsbeamte über die Art des Visums, die Anzahl der Einreisen, die Gültigkeitsdauer und die Dauer des Aufenthalts entscheiden und können auch einen Visumantrag ablehnen oder ein ausgestelltes Visum widerrufen.
1. Die Notwendigkeit, ein chinesisches Visum zu beantragen, wenn ein ausländischer Staatsbürger einen Besuch in China beabsichtigt
Ausländische Staatsbürger sollten vor der Einreise nach China ein Visum beantragen und entsprechende Visa beantragen, es sei denn, sie sind gemäß bestimmten Vereinbarungen und Vorschriften von der Visumpflicht befreit.
Es wird empfohlen, sicherzustellen, dass Ihr Visum vor der Reise gültig ist. Wenn Ihr Visum abgelaufen ist oder das Visum zu wenige Einträge hat, müssen Sie ein neues Visum beantragen.
2. Chinas Visumbehörden sind:
(1) Chinesische diplomatische Missionen, konsularische Vertretungen, Kommissariats
des Außenministeriums in der Sonderverwaltungsregion Hongkong, Macau und andere ansässige Organisationen im Ausland. Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ist zuständig für die Bearbeitung von Visumanträgen ausländischer Staatsangehöriger für die Einreise und Durchreise durch das chinesische Festland und die Sonderverwaltungsregion Hongkong.
(2) Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und die vom Außenministerium autorisierten lokalen Außenämter sind für die Erteilung, Änderung und Erweiterung von Diplomaten- und Dienstvisa sowie für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis an Inhaber von Diplomaten- und Dienstvisa zuständig.