Kein Investitionsprojekt wird von der WHDZ genehmigt, bis es die folgenden Verfahren durchlaufen hat.
I. Projektzugang (das nutzbare Land für industrielle Projekte)
Ein Projekt wird zunächst von der Programmförderungsagentur auf der Grundlage der Zulassungsvoraussetzungen und der sechs WHDZ-Normen bewertet, bevor es von den zuständigen Abteilungen überprüft wird.
Beamte im WHDZ-Verwaltungsausschuss entscheiden dann über die Projektgenehmigung.
Nach der Annahme wird das Projekt vom Büro für Bodenressourcen und Umweltschutz
dem Büro des Sekretärs des WHDZ-Verwaltungsausschusses und dem Büro des Direktors des WHDZ-Verwaltungsausschusses zur Genehmigung vorgelegt.
II. Sicherungspolitik
Eine Gegenzeichnung wird ausgestellt, nachdem das Projekt vom WHDZ-Verwaltungsausschuss genehmigt wurde.
III. Unterzeichnung der Vereinbarung
Eine Vereinbarung über Projektinvestitionen wird dann in Übereinstimmung mit Vorlagen erstellt, die von Rechtsberatern des WHDZ-Verwaltungsausschusses überprüft und von den für Investitionsförderung zuständigen Beamten im Namen des WHDZ-Verwaltungsausschusses nach abschließender Überprüfung und Genehmigung unterzeichnet werden.